Allgemeine Geschäftsbedingungen der Segelschule Skippertreff

1. Zustandekommen des Vertrages Voraussetzung für die Teilnahme an einem Kurs ist das Ausfüllen und Unterzeichnen des Anmeldeformulars. Mit der Unterschrift des Anmeldebogens erkennt der Teilnehmer/ die Teilnehmerin die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Segelschule Skippertreff an. Minderjährige benötigen die schriftliche Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters. Die Teilnahme umfasst, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, den Theorie- und den Praxiskurs. Der Abschluss des Vertrages kann von der Segelschule Skippertreff abgelehnt werden, wenn der Teilnehmer/ die Teilnehmerin z.B. die gesundheitlichen oder körperlichen Voraussetzungen nicht erfüllt oder andere Gründe einer Teilnahme entgegenstehen. 2. Persönliche Voraussetzungen der Teilnehmer/-innen Mit Unterzeichnung der Anmeldung versichert der Teilnehmer/ die Teilnehmerin bzw. deren gesetzliche Vertreter, dass der Teilnehmer/ die Teilnehmerin die für den Kurs erforderlichen gesundheitlichen und sportlichen Voraussetzungen erfüllt. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer/ die Teilnehmerin mindestens 15 Minuten lang in tiefem Wasser frei schwimmen kann. Das Mindestalter zum Erwerb eines Führerscheines beträgt 14 Jahre.
3. Kursgebühr Die aktuellen Kursgebühren werden den Teilnehmer/-innen vor Vertragsabschluss mitgeteilt und sind bei Zustandekommen eines Vertragsabschlusses spätestens am 1. Lehrgangstag zu entrichten. Die Kursgebühr fällt auch dann an, wenn der Teilnehmer/ die Teilnehmerin den Kurs nicht antritt oder zwischenzeitlich ausscheidet. Sie reduziert sich jedoch um 30 %, wenn die Stornierung mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgt. Die Prüfungsgebühr ist mit Abgabe der Prüfungsanmeldung fällig. Bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl und dem daraufhin nicht zustande kommen des Kurses wird die Segelschule Skippertreff die angemeldeten Teilnehmer/-innen unverzüglich informieren und wahlweise einen Gutschein oder die entrichtete Kursgebühr erstatten. Gleiches gilt, wenn Kurse ausfallen, für die von der Segelschule Skippertreff kein Ersatztermin angeboten werden kann.
4. Durchführung des Kurses
Mindestteilnehmerzahl: Die Segelschule Skippertreff behält sich vor, bei nicht erreichen einer der Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmer/-innen zum Kursbeginn von einer Durchführung des Kurses abzusehen.
Praktische Ausbildung:
Segelsport ist ein wetterabhängiger Sport. Die Entscheidung, ob und welche Kursbestandteile an den jeweiligen Kurstagen durchgeführt werden, trifft die Segelschule Skippertreff nach freiem Ermessen. Sofern die Wetterbedingungen einer gefahrlosen Durchführung der Ausbildung entgegenstehen, werden Alternativtermine zur praktischen Ausbildung angeboten. In diesem Fall können Teilnehmer/-innen keinen Anspruch auf eine Durchführung des Kurses erheben und auch keine Erstattung der Gebühren/ Unkosten erwirken.
5. Verhaltensregeln
Um den reibungslosen Ablauf des Kurses zu gewährleisten und vor allem Unfälle oder eine Beschädigung der Ausrüstung zu vermeiden, sind während des Kurses den Anweisungen der Segelschule Skippertreff unbedingt Folge zu leisten. Wiederholte Verstöße können mit dem sofortigen Ausschluss vom Kurs geahndet werden. Eine Gebühren-/Unkostenerstattung erfolgt in diesem Fall nicht. Unfälle oder Verletzungen sind unverzüglich den Verantwortlichen der Segelschule Skippertreff zu melden, damit entsprechende Maßnahmen oder Behandlungen eingeleitet werden können.
6. Haftung Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Die Segelschule Skippertreff haftet für alle Schäden, die durch die Verletzung einer ihr obliegenden Vertragspflicht entstehen und mit deren Eintritt aufgrund der bei Vertragsschluss bekannten Umstände gerechnet werden musste. Die Haftung ist dabei auf die Höhe der Kursgebühr begrenzt. Dies gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder aufgrund grober Fahrlässigkeit verursacht wurde. Ebenfalls von der Haftung ausgeschlossen sind solche Schäden, die durch in den Punkten 2 und 5 aufgeführten Fehlverhalten bedingt sind. Die Segelschule Skippertreff kann für die vom Teilnehmer/ von der Teilnehmerin verursachten Schäden an Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenständen Ersatz verlangen. Der Kursteilnehmer/ die Kursteilnehmerin haftet ferner für Vermögensschäden, die der Segelschule infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Teilnehmers entstehen. Die Segelschule Skippertreff übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Garderobe und Wertgegenstände. Für die An- und Abreise sind die Teilnehmer/-innen selbst verantwortlich. Die Segelschule Skippertreff empfiehlt den Teilnehmer/-innen eine private Unfallversicherung, um individuelle Risiken abzudecken.
7. Schriftformklausel Sämtliche den Vertrag betreffende Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abdingbarkeit dieser Schriftformklausel. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfolgen schriftlich und werden ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Anmeldeformulare und Kursangebote der Segelschule Skippertreff sowie Zusatzvereinbarungen zwischen den Vertragspartnern sind Vertragsbestandteil, sofern diese schriftlich zwischen der Segelschule Skippertreff und dem Kursteilnehmer/ der Kursteilnehmerin abgeschlossen werden. 8. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt. Im Falle von Vertragslücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätten die Parteien diesen Punkt bei Vertragsschluss bedacht. 9. Abtretungsverbot Rechte aus diesem Vertragsverhältnis dürfen die Kursteilnehmer/-innen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Segelschule Skippertreff abtreten. 10. Aufrechnungsverbot Eine Aufrechnung der Kursteilnehmer/-innen gegen Forderungen der Segelschule Skippertreff auf die Kursgebühr ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.
11. Datenschutzbestimmungen Die Segelschule Skippertreff weist darauf hin, dass einschlägige Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten werden und gespeicherte Daten nur dafür zuständigen Personen offenbart werden. Der Kursteilnehmer/ die Kursteilnehmerin ist einverstanden, dass persönliche Daten und Informationen gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. 12. Gerichtsstand/Erfüllungsort Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten Merseburg. Erfüllungsort ist Braunsbedra
 Zusatzbedingungen für die Teilnahme am Segeltörn

T1. Anmeldung Mit der Anmeldung zum Segeltörn gelten die AGB als akzeptiert und die Buchung als verbindlich. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin erhält eine Buchungsbestätigung. Die Buchung bezieht sich auf den Segeltörn als solchen - weder auf einen bestimmten Skipper noch auf eine bestimmte Yacht. Ein Anspruch auf eine bestimmte Koje bzw. Kabine besteht nur, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde.
Der Törnbetrag ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung gemäß der angeführten Zahlungsbedingungen zu entrichten. Werden die Zahlungsbedingungen durch den Teilnehmer/ die Teilnehmerin nicht eingehalten, so ist die Segelschule Skippertreff berechtigt den Törnplatz anderweitig zu vergeben.
T2. Reiserücktritt Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin kann bei Ausfall einen Ersatzteilnehmer/ eine Ersatzteilnehmerin stellen. Die Segelschule Skippertreff hat das Recht, die vom Teilnehmer/der Teilnehmerin benannte Ersatzperson abzulehnen, wenn diese nicht zur Teilnahme an einem Segeltörn geeignet erscheint. Im Falle eines Rücktritts vom Segeltörn durch einen Teilnehmer/ einer Teilnehmerin werden folgende Törnbeträge fällig: Bis 2 Monate vor Törnbeginn: 60%, bis 1 Monat vor Törnbeginn: 80%, danach die gesamte Törngebühr.
Die Segelschule Skippertreff empfiehlt den Teilnehmer/-innen den Abschluss einer Reiserücktritt-, Unfall-, Kranken- und/oder Reisegepäckversicherung, um individuelle Risiken abzudecken
T3. Haftung Die Teilnahme an einem Segeltörn ist kein Beförderungsvertrag, sondern eine Teilnahme an einer Sportveranstaltung und findet auf eigene Gefahr statt. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin ist für die Einhaltung der Gesundheits-, Pass-, Visa- und Devisenvorschriften, der Zollverordnungen und der maritimen Bestimmungen selbst verantwortlich und hat den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes Folge zu leisten. Eine diesbezügliche Haftung und Verantwortung der Schiffsführung besteht nicht. Bei etwaigen Verstößen haften die jeweiligen Teilnehmer/-innen selbst und in vollem Umfang. Es besteht keine Haftung der Segelschule Skippertreff für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen der Teilnehmer/-innen. Bei einer Beschädigung der Yacht während eines Törns, die eine weitere Benutzung unmöglich macht, besteht kein Anspruch auf Ersatz Die Teilnehmer/-innen erklären sich gegenüber Mitsegler/-innen, Schiffsführung und Organisatoren – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf jegliche Haftung für Schäden an Leib, Gesundheit oder Eigentum auszuschließen, soweit diese nicht durch irgend eine Versicherungsleistung auszugleichen sind und jegliche Möglichkeit zu Forderung von Schadensersatz untereinander ausschließen. Dies gilt auch für Folgeschäden aus der Beteiligung an diesem Segeltörn und für eventuelle Rechtsnachfolger
T4. Bordkasse Die Bordkasse dient zur Bestreitung aller anfallenden Kosten wie Hafengebühren, Treibstoff, Wasser, Gas, Bordverpflegung und Endreinigung. Die Bordkasse wird zu gleichen Teilen von den Teilnehmer/-innen mit Ausnahme der Schiffsführung entrichtet. Restaurantbesuche müssen von den Teilnehmer/-innen selbst getragen werden.
T5. An- und Abreise Die An- und Abreise erfolgen individuell und auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer/-innen sind für die pünktliche Anreise selbst verantwortlich. Reist ein Teilnehmer/ eine Teilnehmerin verspätet an, ist die Schiffsführung nicht verpflichtet auf diese Person zu warten. Die Segelschule Skippertreff behält sich vor, durch Eintritt nicht vorhersehbarer Gründe bei Vertragsabschluss den Törn abzusagen. Als unvorhersehbare Gründe gelten: höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Unruhen, Seuchen und Epidemien oder hoheitsrechtliche Anordnungen. Die Teilnehmer/-innen haben in diesem Fall lediglich Anspruch auf die Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen. Kein Anspruch kann gegenüber der Segelschule Skippertreff gestellt werden bei nicht Bereitstellung der vereinbarten Yacht seitens der Charterfirma. Es gelten hier die Bedingungen der Charterfirma. Die Teilnehmer/-innen verpflichten sich, die Anordnungen und Entscheidungen der Schiffsführung anzuerkennen und zu befolgen. Änderungen der geplanten Reiseroute liegen im Ermessen der Schiffsführung und können nicht als Schadenersatzanforderungen geltend gemacht werden.

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